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   LSG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2018 - L 20 SO 406/18 B ER, L 20 SO 407/18 B   

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https://dejure.org/2018,66324
LSG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2018 - L 20 SO 406/18 B ER, L 20 SO 407/18 B (https://dejure.org/2018,66324)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.07.2018 - L 20 SO 406/18 B ER, L 20 SO 407/18 B (https://dejure.org/2018,66324)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. Juli 2018 - L 20 SO 406/18 B ER, L 20 SO 407/18 B (https://dejure.org/2018,66324)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 25.09.2014 - B 8 SO 7/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch des nachrangig

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2018 - L 20 SO 406/18
    Ausgehend hiervon ist es zwar durchaus möglich, wenn nicht sogar wahrscheinlich, dass der Antragsgegner gemäß § 14 Abs. 1 und 2 SGB IX als zweitangegangener Rehabilitationsträger - sei es nach § 41 SGB VIII oder §§ 53 ff. SGB XII - zur Übernahme der in Rede stehenden Unterbringungskosten des Antragstellers in der Einrichtung I verpflichtet ist (= Anordnungsanspruch i.S.v. § 86b Abs. 2 S. 2 SGG), weil die Stadt X den (meistbegünstigend zumindest auch als Rehabilitationsantrag auszulegenden) Antrag vom 29.01.2018 unter dem 31.01.2018 und damit binnen zwei Wochen an den aus seiner Sicht zuständigen Antragsgegner weitergeleitet hat (vgl. hierzu u.a. BSG, Urteil vom 26. Oktober 2017 - B 8 SO 12/16 R Rn. 19, sowie zu § 14 SGB IX u.a. BSG, Urteil vom 25. September 2014 - B 8 SO 7/13 R Rn. 20).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2018 - L 20 SO 406/18
    Auch in diesem Fall sind die grundrechtlichen Belange des Antragstellers umfassend in die Abwägung einzustellen (vgl. zu alledem BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05).
  • BVerfG, 01.08.2017 - 1 BvR 1910/12

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufiger Leistungen für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2018 - L 20 SO 406/18
    Weder hat der Antragsteller glaubhaft gemacht, dass ihm Obdachlosigkeit droht, noch sind sonstige negative Folgen finanzieller, sozialer, gesundheitlicher oder sonstiger Art (vgl. zu der insofern notwendigen wertenden Betrachtung BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 01. August 2017 - 1 BvR 1910/12 Rn. 16), die eine vorläufige gerichtliche Regelung notwendig machen, hinreichend dargelegt.
  • BSG, 26.10.2017 - B 8 SO 12/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit einer Anschlussberufung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2018 - L 20 SO 406/18
    Ausgehend hiervon ist es zwar durchaus möglich, wenn nicht sogar wahrscheinlich, dass der Antragsgegner gemäß § 14 Abs. 1 und 2 SGB IX als zweitangegangener Rehabilitationsträger - sei es nach § 41 SGB VIII oder §§ 53 ff. SGB XII - zur Übernahme der in Rede stehenden Unterbringungskosten des Antragstellers in der Einrichtung I verpflichtet ist (= Anordnungsanspruch i.S.v. § 86b Abs. 2 S. 2 SGG), weil die Stadt X den (meistbegünstigend zumindest auch als Rehabilitationsantrag auszulegenden) Antrag vom 29.01.2018 unter dem 31.01.2018 und damit binnen zwei Wochen an den aus seiner Sicht zuständigen Antragsgegner weitergeleitet hat (vgl. hierzu u.a. BSG, Urteil vom 26. Oktober 2017 - B 8 SO 12/16 R Rn. 19, sowie zu § 14 SGB IX u.a. BSG, Urteil vom 25. September 2014 - B 8 SO 7/13 R Rn. 20).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2018 - L 20 SO 406/18
    Der Erlass einer solchen Regelungsanordnung setzt voraus, dass der Antragsteller sowohl das Bestehen eines materiell-rechtlichen Anspruchs auf die begehrte Leistung (Anordnungsanspruch) als auch die Eilbedürftigkeit einer gerichtlichen Regelung (Anordnungsgrund) glaubhaft (i.S.v. überwiegend wahrscheinlich (vgl. u.a. BVerfG vom 29.07.2003 - 2 BvR 311/03), macht (§ 86b Abs. 2 S. 4 SGG i.V.m. § 920 Abs. 2 ZPO).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2022 - L 12 SO 204/19

    Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII ; Anforderungen

    Als Ergebnis eines vom Hilfeempfänger angestrengten Eilrechtsverfahrens (S 17 SO 90/18 ER; L 20 SO 406/18 B ER) erklärte sich der Beklagte bereit, ab dem 15.06.2018 (Eingang der Beschwerde beim LSG) ohne Anerkennung einer Rechtspflicht die laufenden Kosten für die stationäre Unterbringung bis längstens zur rechtskräftigen Entscheidung im hiesigen Verfahren zu zahlen.
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